Marktplatz: kostenlos, keine Provision
Garnelenfischer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Arbeitsprüfung, keine anwaltliche Freigabe. Diese AGB wurden anhand aktueller Schweizer Behördenquellen und der veröffentlichten Bedingungen der eingesetzten Anbieter geprüft und risikobasiert überarbeitet. Eine Prüfung durch eine in der Schweiz zugelassene Fachperson bleibt empfohlen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über garnelenfischer (nachfolgend Verkäufer oder Betreiber), eine Marke von Valentin Fischer Services, Valentin Fischer, Pfäffikonerstrasse 38, 8834 Schindellegi durch Konsumentinnen und Konsumenten mit Lieferadresse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Eigenverkauf und Marktplatz. Der Betreiber verkauft in eigenem Namen ausschliesslich Futter, derzeit japanisches Importfutter, und erst sobald tatsächlich verfügbar weitere eigene Produkte wie Chaotic Shrimp (siehe Ziffer 10). Er verkauft und züchtet selbst keine Garnelen. Die Ziffern 4, 6, 7, 8, 9 und 11 beschreiben den rechtlichen Rahmen für den Kauf lebender Zwerggarnelen; sie begründen keine eigene Verkäuferpflicht des Betreibers, da dieser keine Garnelen verkauft, sondern dienen als allgemeine Orientierung für Käufe bei Marktplatz-Händlern, mit denen der Kaufvertrag direkt und ausschliesslich zwischen Kundschaft und Händler zustande kommt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte des Betreibers im Shop (Futter, sobald verfügbar Chaotic Shrimp) ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt die Kundin oder der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers per E-Mail zustande, in der auch der Versandtermin genannt wird. Der Verkäufer kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die gewünschte Ware nicht in ausreichender Menge verfügbar ist. Für Bestellungen bei Marktplatz-Händlern gilt diese Ziffer nicht: dort kommt der Vertrag nach Ziffer 10 direkt mit dem Händler zustande.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der Verkäufer ist nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen, es wird daher keine Mehrwertsteuer erhoben und keine ausgewiesen. Versandkosten von CHF 9.90 werden zusätzlich berechnet und entfallen ab einem Warenwert von CHF 90. Zahlung erfolgt per TWINT, Rechnung mit einer Frist von zehn Tagen, Banküberweisung im Voraus oder bar bei Abholung. Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten erhoben werden.

4. Mindestbestellmenge

Für den Eigenverkauf des Betreibers (Futter) gibt es keine Mindestbestellmenge. Marktplatz-Händler legen für Garnelen aus Gründen des Tierwohls in der Regel eine eigene Mindestabnahme von zehn Tieren fest, weil Zwerggarnelen Gruppentiere sind und in kleineren Gruppen Stressverhalten zeigen; massgeblich ist die Angabe im jeweiligen Inserat.

5. Lieferung und Gefahrübergang

Der Betreiber verschickt ausschliesslich eigenes Futter. Der Versand erfolgt am Montag und Mittwoch mit PostPac Priority, Bestellschluss ist Sonntag 20:00 Uhr beziehungsweise Dienstag 12:00 Uhr. Lebende Tiere verschickt der Betreiber nicht; Versand, Verpackung und Versandtermine bei Käufen von Zwerggarnelen regelt der jeweilige Händler.

6. Transportschäden und Totankunft

Diese Ziffer betrifft den Kauf lebender Zwerggarnelen bei einem Händler auf dem Marktplatz; der Betreiber selbst verkauft keine Garnelen und ist an diesem Kaufvertrag nicht beteiligt. Der jeweilige Händler gibt keine freiwillige Zusage auf die Lebendankunft der Tiere ab, soweit er im Inserat nichts anderes zusagt. Es besteht daraus kein vertraglicher Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gutschrift. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kundschaft gegenüber dem Händler nach Art. 197 ff. OR bleiben davon vollständig unberührt und werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.

Sichtbare Transportschäden und tot angekommene Tiere sind dem Händler so rasch wie möglich zu melden, dessen Kontaktangaben im jeweiligen Inserat stehen. Das Gesetz verlangt nach Art. 201 OR eine Anzeige, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und bei später entdeckten Mängeln sofort nach der Entdeckung. Eine Meldung noch am Tag der Zustellung erleichtert die Sachverhaltsklärung erheblich, weil sich der Zustand der Tiere danach rasch verändert. Es gilt hierfür keine eigene, kürzere Ausschlussfrist als die gesetzliche Regel.

Geeignete Belege sind ein lückenloses Video des Auspackens vom noch verschlossenen Paket bis zum Zustand der Tiere im ungeöffneten Beutel, zeitgestempelte Fotos des ungeöffneten Pakets und des ungeöffneten Transportbeutels, die Sendungsverfolgung, das Zustellprotokoll und die Verpackung selbst. Diese Belege sind Beweismittel und keine Voraussetzung für eine Beanstandung beim Händler. Fehlen sie, kann die Beweiswürdigung erschwert sein; die Beanstandung ist damit nicht ausgeschlossen.

Ansprechpartner und entscheidende Stelle für eine Meldung ist der jeweilige Händler, nicht der Betreiber. Eine eigene Prüfung durch den Betreiber und eine eigene Rücksendezusage gibt es dafür nicht; der Betreiber vermittelt und geht Hinweisen nach, tritt aber nicht an die Stelle des Händlers. Das Vorgehen im Einzelnen beschreibt der Ratgeber Garnelen tot angekommen.

7. Kein Widerrufsrecht bei lebenden Tieren

Das Schweizer Recht kennt im Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch nicht für den Kauf lebender Tiere bei einem Marktplatz-Händler. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und das Vorgehen bei Transportschäden nach Ziffer 6 bleiben davon unberührt.

8. Gewährleistung

Für das eigene Futter und, sobald verfügbar, weitere eigene Produkte haftet der Betreiber als Verkäufer für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Zwerggarnelen, die bei einem Händler auf dem Marktplatz gekauft werden, haftet der jeweilige Händler als Verkäufer; Mängel, die erst nach der Eingewöhnung auftreten und auf die Wasserwerte, die Beckenpflege oder die Vergesellschaftung im Zielbecken zurückzuführen sind, stellen dabei in der Regel keinen Mangel der gelieferten Tiere dar. Beratung zur Eingewöhnung ist beim Betreiber kostenlos, unabhängig davon, bei welchem Händler die Tiere gekauft wurden.

9. Hinweis für den Tierkauf beim Händler

Vor dem Kauf lebender Zwerggarnelen bei einem Händler auf dem Marktplatz empfiehlt der Betreiber ein bereits eingefahrenes Aquarium von mindestens 20 Litern; ob und wie der jeweilige Händler das zur Bedingung macht, steht im Inserat. Tiere dürfen unter keinen Umständen in natürliche Gewässer ausgesetzt werden. Für den Eigenverkauf von Futter durch den Betreiber gilt diese Ziffer nicht.

10. Marktplatz und Rollen

Der Betreiber führt neben dem eigenen Futterangebot einen Marktplatz, auf dem Dritte, nachfolgend Händler, Zwerggarnelen aus eigener Schweizer Nachzucht anbieten können. Bei einem Angebot eines Händlers kommt der Kaufvertrag zwischen der Kundschaft und diesem Händler zustande, nicht mit dem Betreiber. Der Betreiber stellt die Plattform bereit und vermittelt.

Wer verkauft, ist bei jedem Angebot und auf dem jeweiligen Händlerprofil genannt. Für Beschaffenheit der Tiere, Verpackung, Versand und Gewährleistung ist der jeweilige Händler verantwortlich. Für das eigene Futter und, sobald tatsächlich verfügbar, weitere eigene Produkte wie Chaotic Shrimp ist der Betreiber selbst Verkäufer; dort gelten diese AGB vollumfänglich. Der Betreiber selbst bietet keine Garnelen zum Kauf an.

Registrierung, Händlerprofil und Inserate sind kostenlos. Es gibt keine Provision und keine Grund-, Monats- oder Einstellgebühr. Ein Händlerkonto kann sich jede Person mit eigener Schweizer Nachzucht selbst erstellen; es gibt kein Antragsverfahren, keine Wartezeit und keine Prüfung von Hand vor der Freischaltung. Die Angabe «Schweizer Nachzucht» ist eine Selbsterklärung des Händlers. Die weiteren Regeln stehen in den Marktplatz-Richtlinien.

11. Beanstandungen und Beweismittel

Bei sichtbaren Transportschäden und bei tot angekommenen Tieren ist ein lückenloses Video des Auspackens das aussagekräftigste Beweismittel: vom noch verschlossenen Paket über das Versandetikett bis zum Zustand der Tiere im ungeöffneten Beutel. Für eine Beanstandung beim Händler nach Ziffer 6 ist es ein Beweismittel, keine Voraussetzung. Der Betreiber verlangt dafür keine eigenen Belege.

Fehlt ein Video, sind zeitgestempelte Fotos des ungeöffneten Pakets und des ungeöffneten Transportbeutels sowie weitere geeignete Belege zulässig, etwa Sendungsverfolgung, Zustellprotokoll oder die Verpackung selbst. Ein fehlendes Video kann die Beweiswürdigung erschweren, führt für sich allein aber nicht zum Verlust der Beanstandung.

Verdeckte Mängel, die beim Auspacken nicht erkennbar waren, bleiben vorbehalten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kundschaft gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bleiben unberührt; sie entfallen insbesondere nicht deshalb, weil ein Video nicht vorgelegt werden kann.

12. Freiwillige Plattformleistungen, kein aktiver Käuferschutz

Der Betreiber wickelt keine Zahlungen ab. Er nimmt keine Kundengelder entgegen, hält keine Kaufpreise zurück, betreibt kein Treuhand- oder Zahlungskonto und leistet keine Auszahlung an Händler. Ein Käuferschutz im Sinne einer plattformseitig gesicherten Zahlung besteht derzeit nicht. Ein solcher Käuferschutz ist in Vorbereitung und wird erst eingeführt, wenn die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen; die Marktplatz-Richtlinien nennen sie einzeln.

Leistungen des Betreibers wie das Weiterleiten von Hinweisen, die nachträgliche Moderation oder die Entfernung von Angeboten erfolgen ohne Rechtspflicht. Der Betreiber erbringt bei Käufen von Zwerggarnelen keine Kulanz- oder Ersatzleistungen. Ein Entscheid des Betreibers über eine Moderation ist keine abschliessende Beurteilung der rechtlichen Anspruchslage zwischen Käufer und Verkäufer. Ansprüche aus dem Kaufvertrag bestehen unabhängig davon und richten sich gegen den jeweiligen Verkäufer nach Ziffer 10.

13. Bewertungen

Auf dem Marktplatz können Händlerinnen und Händler bewertet werden, nicht einzelne Tiere und keine Produkte. Für das eigene Futter und für andere eigene Angebote des Betreibers gibt es weiterhin kein Bewertungssystem; dort werden keine Bewertungen gesammelt oder veröffentlicht.

Eine Bewertung ist nur über einen einmaligen Bewertungslink möglich. Diesen erzeugt der Händler in seinem Konto, nachdem er einen abgeschlossenen Verkauf zu einem seiner Inserate bestätigt hat, und gibt ihn selbst an die Käuferschaft weiter. Jeder Link gilt für genau eine Bewertung und verfällt nach 60 Tagen. Der Betreiber prüft weder Kauf noch Zahlung noch Übergabe; er kann das nicht, weil er am Kaufvertrag nicht beteiligt ist. Eine so entstandene Bewertung wird deshalb als «vom Händler bestätigter Marktplatzverkauf» gekennzeichnet und ausdrücklich nicht als geprüfter oder verifizierter Kauf.

Bewertungen bestehen aus einer Sternzahl von 1 bis 5 und einem Pflichttext. Der bewertete Händler darf genau einmal öffentlich antworten; eine veröffentlichte Antwort bleibt unverändert stehen. Angemeldete Personen können eine Bewertung mit Begründung melden. Der Betreiber kann eine gemeldete Bewertung ausblenden, insbesondere bei Beleidigung, unwahren Tatsachenbehauptungen, Personendaten Dritter, Werbung oder offensichtlichem Missbrauch. Ein Anspruch auf Veröffentlichung, auf Löschung einer fremden Bewertung oder auf eine bestimmte Durchschnittsnote besteht nicht.

Wird ein Händlerkonto gelöscht, werden seine Bewertungen mit entfernt. Eine Bewertung wird nie erfunden, nie gekauft und nie gegen eine Gegenleistung vergeben.

14. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung.

Optionale Fotooptimierung

Die Fotooptimierung ist eine freiwillige, vom kostenlosen Marktplatz getrennte digitale Dienstleistung des Betreibers. Eine Fotoeinheit umfasst eine KI-gestützte Optimierung des eingereichten Originals und eine einmalige Korrekturrunde. Bezahlt wird die Bearbeitungsleistung, nicht die Übertragung eines Higgsfield-Zugangs oder von Anbieter-Credits. Der Vertrag über Fotoeinheiten kommt mit der Zahlungsbestätigung zustande. Eine Generierung beginnt erst, wenn die Kundin oder der Kunde die gewünschte Garnele im Konto markiert, den Auftrag ausdrücklich startet und die vorgelagerte menschliche sowie agentische Motivprüfung besteht. Ein zu kleines, verdecktes oder unscharfes Ziel wird ohne Verbrauch der Fotoeinheit abgelehnt.

Einzelne Fotoeinheiten und Pakete verfallen nicht. Das Foto-Abo kostet CHF 19 pro Abrechnungsmonat und schreibt nach jeder erfolgreich bezahlten Monatsrechnung zehn Einheiten gut. Nicht verwendete Abo-Einheiten verfallen am Ende dieser Abrechnungsperiode. Das Abo verlängert sich automatisch um einen Monat und kann im Konto jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine vorgemerkte Kündigung beendet nur künftige Verlängerungen.

Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Internetkäufe kein allgemeines Widerrufsrecht. Unberührt bleiben zwingende Rechte wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen. Kann eine bezahlte Bearbeitung dauerhaft nicht erbracht werden, wird die Einheit wieder gutgeschrieben; ist eine weitere Leistung objektiv nicht möglich oder für die Kundin oder den Kunden unzumutbar, wird der darauf entfallende Preis zurückerstattet.

Die Kundin oder der Kunde darf nur eigene Fotos oder Bilder mit den nötigen Rechten einreichen. Im Original muss eine echte lebende Garnele sichtbar sein; Verpackungen, Druckbilder und Illustrationen werden abgelehnt. Personen, Kontaktdaten, Kennzeichen, Gesundheitsdaten und andere sensible Informationen dürfen nicht hochgeladen werden. Das Ergebnis ist KI-bearbeitet und wird als solches gekennzeichnet. Weil generative Systeme trotz Schutzmassnahmen Farbe, Zeichnung oder Anatomie verändern können, muss die Kundin oder der Kunde Original und Ergebnis vergleichen und das Bild bewusst auswählen. Eine automatische Übernahme findet nicht statt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schindellegi, Kanton Schwyz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

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