Versand Mo bis Mi mit der Post Lebendankunft garantiert Gratisversand ab CHF 90 Garnelen: 100 % Schweizer Nachzucht
Garnelenfischer
Entwurf

Marktplatz-Richtlinien

Kurz gehalten, damit sie jemand liest. Juristisch noch nicht geprüft.

Entwurf, juristisch nicht geprüft. Diese Richtlinien beschreiben, wie wir den Marktplatz betreiben. Sie sind von uns geschrieben und noch nicht von einer Fachperson gegengelesen. Bis dahin gelten sie als Absichtserklärung, nicht als geprüftes Regelwerk.

Wer hier verkaufen darf

Züchterinnen und Züchter mit Standort in der Schweiz, die Zwerggarnelen selbst nachziehen. Privatpersonen genauso wie eingetragene Firmen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass die Tiere aus der eigenen Haltung stammen.

Was angeboten werden darf

Ausschliesslich Zwerggarnelen aus eigener Schweizer Nachzucht, also Neocaridina und Caridina. Sonst nichts.

Was nicht angeboten werden darf

  • Alles, was keine Zwerggarnele ist: andere Wirbellose, Fische, Pflanzen, Moose, Zubehör, Futter.
  • Import- und Durchhandelsware, also zugekaufte Tiere, die als eigene Nachzucht ausgegeben werden.
  • Wildfänge.
  • Tiere unter der angegebenen Abgabegrösse.
  • Tiere aus einem Bestand, der gerade behandelt wird.
  • Futter und Zubehör. Das führt ausschliesslich Garnelenfischer selbst.

Die Rollen, sauber getrennt

Garnelenfischer betreibt die Plattform. Der Kaufvertrag über die Tiere kommt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Händler zustande, nicht mit der Plattform. Wer verkauft, steht bei jedem Angebot und auf jedem Händlerprofil. Für Beschaffenheit, Versand und Gewährleistung ist der Händler verantwortlich.

Für die eigenen Tiere und das eigene Futter von Garnelenfischer ist Garnelenfischer selbst der Verkäufer. Dort gelten die normalen AGB des Shops.

Provision

Bei einem erfolgreichen Verkauf über den Marktplatz fallen 10 Prozent des Verkaufspreises als Provision an, zahlbar vom Händler an Garnelenfischer. Bemessungsgrundlage ist der Preis der Tiere. Versandkosten sind nicht provisionspflichtig. Es gibt keine Grundgebühr, keine Monatsgebühr und keine Einstellgebühr.

Abgerechnet wird von Hand, nach dem Verkauf, per Rechnung. Kommt ein Kauf nicht zustande oder wird er rückabgewickelt, entfällt die Provision.

Plattformtreue: keine Umgehung der Provision

Der Marktplatz finanziert sich über die 10 Prozent. Damit das trägt, gilt eine Regel, und zwar eine enge: sie betrifft nur das, was über Garnelenfischer entstanden ist.

Nicht erlaubt ist, einen Kontakt, eine Anfrage oder eine Bestellung, die über Garnelenfischer angebahnt wurde, ausserhalb der Plattform abzuwickeln oder uns zu verschweigen, um die Provision zu umgehen. Dasselbe gilt für Folgeabreden mit einem Käufer, den du über den Marktplatz kennengelernt hast, solange sie an diesen Erstkontakt anknüpfen. Ebenfalls nicht erlaubt ist, einen Verkauf als nicht zustande gekommen zu melden, den es tatsächlich gegeben hat.

Ausdrücklich erlaubt bleibt alles, was unabhängig von Garnelenfischer entsteht: dein eigener Laden, deine eigene Website, dein Tisch an der Börse, Kleinanzeigen, Foren, Vereinskolleginnen und Vereinskollegen, Stammkundschaft aus der Zeit vor deinem Händlerprofil. Es gibt keine Exklusivität. Du darfst deine Tiere verkaufen, wo du willst. Es geht ausschliesslich darum, dass ein Kontakt, den dieser Marktplatz dir gebracht hat, nicht an ihm vorbeigeführt wird.

Im Zweifel hilft eine kurze E-Mail. Wer von sich aus meldet, dass ein Verkauf zustande gekommen ist, hat nichts zu befürchten, auch wenn die Abwicklung ausserhalb der Plattform lief. Dann rechnen wir die Provision ab und die Sache ist erledigt.

Vertragsstrafe bei vorsätzlicher Umgehung

Wird eine Umgehung nach dem vorstehenden Abschnitt nachgewiesen und ist sie vorsätzlich erfolgt, schuldet der Händler eine Vertragsstrafe. Sie ist abgestuft, und die genannten Beträge sind Höchstbeträge, keine Fixbeträge:

Nachgewiesener VerstossVertragsstrafeZusätzlich
ersterbis zu CHF 1'000die geschuldete Provision
zweiterbis zu CHF 3'000die geschuldete Provision
dritterbis zu CHF 5'000die geschuldete Provision, dauerhafte Sperrung der Händler-ID und Entfernung von Profil und Inseraten

Die Höhe im Einzelfall richtet sich nach der Schwere, dem Verkaufspreis, dem Verschulden und der Wiederholung. Die geschuldete Provision bleibt neben der Vertragsstrafe fällig. Die richterliche Herabsetzung übermässig hoher Konventionalstrafen nach Art. 163 Abs. 3 OR bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Vertragsstrafe gilt nur gegenüber Händlern, die die jeweils aktuellen Händlerbedingungen ausdrücklich angenommen haben. Ohne diese Annahme greift sie nicht. Eine Kündigung des Händlerprofils beseitigt eine bereits entstandene Forderung nicht, und eine bereits entstandene Forderung hindert die Kündigung nicht.

Weil es hier kein Login und kein Händlerkonto gibt, bedeutet Sperrung konkret: die Händler-ID wird ungültig, Profil und Inserate gehen von der Seite, neue Inserate werden nicht mehr angenommen.

Ehrlich zum Stand dieser Klausel. Sie ist ein Entwurf und juristisch noch nicht geprüft. Wir stellen sie nicht als automatisch durchsetzbar dar. Bevor der erste fremde Händler über diesen Marktplatz verkauft, muss sie anwaltlich geprüft sein. Bis dahin steht sie hier als angekündigte Regel, damit niemand von ihr überrascht wird.

Beanstandungen und Beweismittel

Kommen Tiere tot oder sichtbar geschädigt an, zählt der Moment des Auspackens. Deshalb bitten wir jede Käuferin und jeden Käufer, das Auspacken zu filmen.

Das Video ist das beste Beweismittel und für die freiwilligen Leistungen der Plattform der Regelfall: lückenlos, in einem Stück, vom noch verschlossenen Paket über das Versandetikett bis zum Zustand der Tiere im ungeöffneten Beutel. Ein Handyvideo genügt.

Fehlt das Video, weil die Technik streikte oder der Moment verpasst wurde, ist die Beanstandung damit nicht erledigt. Dann gelten zeitgestempelte Fotos des ungeöffneten Pakets und des ungeöffneten Beutels sowie weitere geeignete Belege, etwa die Sendungsverfolgung, das Zustellprotokoll oder die Verpackung selbst. Ein fehlendes Video kann die Beweiswürdigung erschweren, es schliesst sie nicht aus.

Die Meldefrist bleibt unverändert bei zwei Stunden ab der Zustellung durch die Post, wie auf der Seite zur Lebendankunftsgarantie beschrieben.

Verdeckte Mängel und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Was beim Auspacken nicht sichtbar war, kann später beanstandet werden. Weder ein fehlendes Beweismittel noch der Ablauf einer Meldefrist für diese freiwillige Leistung lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer als Ganzes entfallen.

Käuferschutz in Vorbereitung, noch nicht aktiv

Es gibt auf diesem Marktplatz heute keinen aktiven Käuferschutz. Wir halten kein Geld, wir können keine Zahlung zurückhalten und wir können keinen Kaufpreis erstatten, den wir nie erhalten haben. Wer hier kauft, zahlt direkt an den Händler. Das steht so, weil es der Stand ist, und nicht, weil wir ihn gut finden.

Ein Käuferschutz nach dem Vorbild der grossen Schweizer Plattformen braucht Bausteine, die uns alle fehlen:

  • einen lizenzierten Zahlungsdienstleister, der die Zahlung abwickelt, damit die Plattform selbst keine Kundengelder entgegennimmt
  • ein Verkäuferkonto bei diesem Dienstleister samt Identitätsprüfung des Händlers
  • ein Zahlungskonto, über das der Händler bis zur Abwicklung nicht frei verfügen kann
  • Sendungsverfolgung als Pflicht, damit Versand und Zustellung belegbar sind
  • eine Prüffrist für die Käuferschaft und daran gekoppelt eine verzögerte Auszahlung
  • einen dokumentierten Reklamations- und Rückerstattungsprozess samt Rückversand
  • eine juristische Freigabe der Bedingungen und eine Klärung der aufsichtsrechtlichen Fragen, weil das Halten fremder Gelder bewilligungspflichtig sein kann

Solange diese Bausteine fehlen, gibt es hier kein Käuferschutz-Siegel, kein Versprechen einer gehaltenen Zahlung und keine Zusage einer Rückerstattung durch die Plattform. Was wir heute tun, ist enger und dafür echt: wir prüfen Händler von Hand, wir gehen jedem Hinweis nach, und wir entfernen, wer falsche Angaben macht.

Was wir freiwillig leisten, ist keine Anspruchsprüfung. Wenn wir in einem Streitfall vermitteln oder entscheiden, ob wir eine freiwillige Leistung erbringen, ist das keine abschliessende Beurteilung der rechtlichen Anspruchslage zwischen Käufer und Verkäufer. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag bestehen unabhängig davon und richten sich gegen den Händler, der verkauft hat.

Prüfung und Freigabe

Jeder Antrag wird von Hand geprüft. Wir schauen Angaben und Bilder an und fragen nach, wenn etwas fehlt. Es gibt keinen Anspruch auf Aufnahme, und wir müssen eine Ablehnung nicht begründen. Nach der Freigabe erhält der Händler eine Händler-ID, ohne die keine Inserate eingereicht werden können.

Bewertungen

Bewerten kann nur, wer bei diesem Händler bestellt hat. Wir gleichen Bestellnummer und E-Mail von Hand ab. Eine Bewertung pro Bestellung. Wir kürzen nichts Kritisches weg und veröffentlichen auch einen Stern. Nicht veröffentlicht werden Beleidigungen, Namen Dritter, Vorwürfe ohne Bezug zur Bestellung und Werbung. Wenn wir etwas nicht veröffentlichen, sagen wir dem Verfasser warum.

Wann ein Profil wieder verschwindet

  • Auf Wunsch des Händlers, jederzeit, formlos per E-Mail, ohne Frist.
  • Bei falschen Angaben zur Herkunft der Tiere, sofort und dauerhaft.
  • Bei wiederholten berechtigten Beschwerden, nach einer Rückfrage.
  • Wenn ein Profil ein Jahr lang kein Inserat hatte, nach einer Nachfrage.

Daten

Was mit den Angaben aus den Marktplatz-Formularen passiert, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt zum Marktplatz.

Änderungen

Diese Richtlinien können sich ändern, solange der Marktplatz im Aufbau ist. Wesentliche Änderungen melden wir den freigegebenen Händlern per E-Mail, bevor sie gelten.