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Kosten ehrlich gerechnet

Garnelen aus der EU in die Schweiz bestellen

Kurz geantwortet: Eine Bestellung aus der EU kostet mehr als der Shoppreis. Dazu kommen Einfuhrsteuer, allenfalls Zollabgaben und die Verzollungsgebühr des Transporteurs. Eine seriöse Gesamtzahl lässt sich nicht nennen: sie hängt von Warenwert, Gewicht, Transporteur und davon ab, ob der Händler in der Schweiz steuerpflichtig ist.

Einfuhrsteuer, Zollabgaben, Transporteurgebühr und Veterinärrecht, sauber getrennt und mit amtlichen Quellen belegt.

Diese Seite trennt bewusst vier Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden: die Einfuhrsteuer, die Zollabgaben, die Gebühr des Transporteurs und die veterinärrechtliche Seite. Nur die ersten beiden sind staatliche Abgaben.

1. Einfuhrsteuer

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit schreibt: «Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8,1 % der Bemessungsgrundlage. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,6 %.» Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Der reduzierte Satz greift bei Zierwassertieren nicht. Die BAZG-Richtlinie 69-04 «Steuersätze», Stand 1. Mai 2026, zählt beim reduzierten Satz Vieh, Geflügel und «Fische der zu Speisezwecken bestimmten Art (Speisefische)» auf und nennt beim Normalsatz ausdrücklich «Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Zootiere».

Eine Einschränkung, die wir offenlegen. Die Richtlinie nennt Zierfische wörtlich. Zwerggarnelen, also wirbellose Zierwassertiere, kommen darin nicht wörtlich vor. Dass für sie der Normalsatz gilt, folgt daraus, dass sie weder Vieh noch Geflügel noch Speisefisch sind. Das ist eine naheliegende Ableitung, kein Zitat. Verbindlich wäre nur eine Auskunft von BAZG oder ESTV.

Die Steuer wird nicht nur auf den Warenwert erhoben. Die Post formuliert es so, dass die Steuer auf den Warenwert einschliesslich Versandkosten und Dienstleistungen anfällt.

2. Die 5-Franken-Regel, und warum 150 Franken hier nicht gelten

Das BAZG schreibt: «Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Steuerbeträge bis 5 Schweizerfranken nicht erhoben.» Rechtsgrundlage ist die steuerbefreite Einfuhr bei geringfügigem Steuerbetrag nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a MWSTG.

Das BAZG rechnet das selbst in eine Bemessungsgrundlage um: bis 62 Franken beim Satz von 8,1 Prozent und bis 193 Franken beim Satz von 2,6 Prozent wird keine Steuer erhoben. Für die Zollabgaben gibt es eine eigene, parallele 5-Franken-Grenze.

Die häufigste Verwechslung. Die oft zitierte Wertfreigrenze von 150 Franken gilt nur für persönlich mitgeführte Waren bei der Einreise, nicht für Pakete. Das BAZG sagt das ausdrücklich: «Für Waren, die Sie im Ausland bestellen (z.B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen.» Die Senkung von 300 auf 150 Franken per 1. Januar 2025 betraf den Reiseverkehr, nicht den Postversand.

3. Zollabgaben

Das BAZG: «Die Zollabgaben bemessen sich in der Regel nach dem Bruttogewicht (inkl. Verpackung), häufig betragen sie weniger als 1 Schweizerfranken pro kg.»

Im Schweizer Generaltarif, gültig ab 1. März 2025, tragen lebende Süsswasser-Zierfische unter der Nummer 0301.1100 einen Ansatz von 1.60 Franken je 100 Kilogramm brutto. Lebende Krebstiere unter der Position 0306 tragen dort 0.00.

Was wir nicht behaupten. Wir kennen keine amtliche Bestätigung, unter welche Tarifnummer Neocaridina konkret einzureihen ist. Und der Generaltarif ist nicht der Gebrauchstarif: massgeblich für die tatsächliche Veranlagung ist Tares, und dort haben wir nicht nachgeschlagen, weil der Zugang eine Anmeldung verlangt. Eine verbindliche Zolltarifauskunft erteilt nur das BAZG. Wir nennen deshalb keine Zollzahl für Garnelen.

4. Die Verzollungsgebühr ist keine Abgabe des Zolls

Das BAZG stellt klar: «Der Transporteur erhebt für seinen Aufwand Verzollungskosten», und diese Taxen seien «je nach Firma verschieden». Das BAZG hat darauf keinen Einfluss.

Die Schweizerische Post nennt auf ihrer Preisseite, Stand 16. März 2023:

Leistung der PostPreis laut Post, exkl. MWST
Grundtaxe Verzollung, Sendung aus EU-LändernCHF 13.00
Grundtaxe Verzollung, übrige LänderCHF 16.00
Warenwertzuschlag3 Prozent
Höchstbetrag VerzollungCHF 70.00
Grenztierärztliche UntersuchungCHF 50.00
Besichtigung, Wertabklärung, LagerungCHF 20.00

Zwei Punkte, die oft übersehen werden: Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Und die Gebühr fällt auch dann an, wenn Steuer und Zoll wegen der 5-Franken-Regel gar nicht erhoben werden, sofern die Sendung verzollt wird.

5. Wer die Steuer schuldet, und die wichtigste Ausnahme

Grundsätzlich schuldet der Importeur, und das ist bei einer Kaufsendung die Empfängerin oder der Empfänger in der Schweiz, nicht der ausländische Versender. Das steht in der BAZG-Richtlinie 69-01, Ausgabe 10/25.

Die Ausnahme ist praktisch entscheidend. Die ESTV: Ein ausländischer Versandhändler wird in der Schweiz steuerpflichtig, wenn er «pro Jahr mindestens 100 000 Franken Umsatz aus Kleinsendungen» erzielt. Ist er eingetragen, schuldet er selbst die Schweizer Steuer und gilt als Importeur. Dieselbe Bestellung kann also je nach Händler völlig unterschiedlich abgerechnet werden: einmal steckt die Steuer im Shoppreis, einmal kommt eine Rechnung mit dem Paket. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019.

6. Die veterinärrechtliche Seite, und ein verbreiteter Irrtum

Man liest oft, für Aquarientiere brauche es keine Papiere, weil sie Heimtiere seien. Auf eine Bestellung trifft das nicht zu.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen definiert: «Als Heimtiere gelten Tiere, die ihre Halterin oder ihren Halter im Rahmen eines Umzugs oder auf Reisen begleiten. Sie müssen vor der Einreise bereits von der Halterin oder dem Halter persönlich übernommen und gehalten worden sein.»

Ein per Paket versandtes Tier begleitet niemanden auf einer Reise und wurde vorher nicht persönlich gehalten. Die Erleichterung «ohne Bewilligung und ohne Gesundheitszeugnis» ist damit nicht einschlägig. Für den Handelsverkehr mit der EU nennt das BLV den Rahmen des Veterinärabkommens, die Meldung über das System TRACES und die EU-Verordnungen 2016/429, 2020/990 und 2020/2236 für Wassertiere.

Zwei offene Punkte, die wir nicht klären konnten. Erstens: Ob für Zierwassertiere, die in ein privates Aquarium gehen, eine Bescheinigung verlangt wird oder eine Ausnahme greift, sagen die BLV-Seiten nicht. Zweitens: Ob für eine landesfremde Art wie Neocaridina eine fischereirechtliche Bewilligung nötig ist, ist ungeklärt; zuständig wäre das BAFU. Wer aus der EU bestellt, klärt das vorher bei der kantonalen Vollzugsbehörde. Wir behaupten weder, dass es nötig ist, noch dass es entbehrlich ist.

Was du vor einer EU-Bestellung wissen willst

  1. Ist der Händler in der Schweiz steuerpflichtig? Steht meist im Impressum oder in den Versandbedingungen. Wenn ja, ist die Steuer im Preis und es kommt keine Rechnung nach.
  2. Welcher Transporteur? Die Verzollungsgebühren unterscheiden sich je Firma erheblich.
  3. Wie lange ist das Tier unterwegs? Die Grenze kostet Zeit, und bei lebenden Tieren ist Zeit der kritische Faktor.
  4. Was passiert, wenn die Tiere tot ankommen? Eine Zusage des Händlers nützt wenig, wenn sie im Ausland durchgesetzt werden müsste.

Wir sagen das nicht, um einen Import schlechtzureden. Es gibt gute Gründe, in der EU zu bestellen. Es gibt aber keinen guten Grund, die Kosten und den Zeitverlust vorher nicht zu kennen.

Quellen

Alle Seiten abgerufen am 11. September 2026. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind BAZG, ESTV, BLV und die kantonale Vollzugsbehörde.

  • BAZG, Empfangen von Briefen und Paketen: bazg.admin.ch
  • BAZG, Richtlinie 69-04 Steuersätze, Stand 1.5.2026: PDF
  • BAZG, Richtlinie 69-02 Steuerbefreiungen, Stand 1.5.2026: PDF
  • BAZG, Richtlinie 69-01 Importeur, Ausgabe 10/25: PDF
  • BAZG, Wertfreigrenze 150 Franken bei der Einreise: bazg.admin.ch
  • BAZG, Verzollungskosten und Paketverfolgung: bazg.admin.ch
  • BAZG, Schweizer Generaltarif, gültig ab 1.3.2025: PDF
  • ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersätze: estv.admin.ch
  • ESTV, Versandhandel und Plattformbesteuerung: estv.admin.ch
  • BLV, Reisevorbereitungen mit Heimtieren: blv.admin.ch
  • BLV, Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU: blv.admin.ch
  • Die Post, Preise Importverzollung, Stand 16.3.2023: post.ch

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